Kurtaxe Riccione

Was ist die Kurtaxe?

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass ab 01. Juni 2013 hat die Gemeinde von Riccione eine Kurtaxe eingeführt.

Die Kurtaxe ist im Preis nicht inbegriffen und führt zu der ersten 7 Tage des Aufenthalts pro Tag pro Person und wird am Ende des Aufenthaltes Bar bezahlt.

Zahlungspflichtige Personen

Die Steuer ist von allen Personen für die ersten 7 Tage bei einem Aufenthalt in Riccione zu entrichten, und betrifft folgende Kategorien: Hotels , Residence, Ferienwohnungen, Privatunterkünfte, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Gästehäuser (Bed and Breakfast). Keine Zahlungspflicht:

  • Personen mit Wohnsitz in der Stadt und Gemeinde Riccione;
  • Kinder bis zum Alter von 14 Jahren;
  • Betreuungspersonal für Patienten in Krankenhausern der Gemeinde von Riccione;
  • Das Personal der lokalen und staatlichen Polizei, Feuerwehr und aller nationalen Streitkräfte;
  • Busfahrer und Reiseleiter organisierter Gruppenfahrten; die Befreiung gilt für jeweils einen Fahrer plus einem Begleiter bis zu 25 Teilnehmern;
  • Die Mitarbeiter der Hotels und Unternehmen im Tourismusbereich;
  • Schwerbehinderte, zertifiziert und in Begleitung einer Betreuungsperson.

Die Personen, die für eine Befreiung melden muss, um den Empfang einer Selbstdeklaration, mit einem Fotodruck o einem offiziellen Dokument (ID, Pass), auf der der Grund für die Befreiung. Wir würden uns freuen, alle möglichen Informationen über die Stadt Steuern bieten: Telefon: +39 (0)541 641 942 - info@hotelfeldbergriccione.com